- dem Sozialen Entschädigungsrecht (Beurteilung einer Rentenberechtigung)
- dem Schwerbehindertengesetz (Beurteilung der Anerkennung als Schwerbehinderter)
- den Vorgaben der Gesetzlichen Unfallversicherung (Anerkennung einer Unfallentschädigung)
- den Vorgaben der Privaten Unfallversicherung (Anerkennung einer unfallbedingten Einmalentschädigung)
- dem allgemeinen Haftungsrecht (z.B. Kunstfehler)
Die Gutachtenerstellung erfolgt ausschließlich im Auftrag der Sozialgerichte und Landessozialgerichte, Amtsgerichte und Landgerichte der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Gutachtenaufträge nach §108 und $109 SGG nehmen wir auch von Privatpersonen entgegen.